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Sicherheitsbestimmungen


Regelungen für das Handgepäck:

Gewehre, Feuerwaffen und Waffen Scharfe oder spitze Gegenstände, stumpfe Gegenstände wie Stöcke, Angelruten oder Skateboards, Sprengstoffe und brennbare Stoffe, chemische und toxische Stoffe sind nicht erlaubt.


Seit November 2004 gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

Es ist nur eine begrenzte Menge an Flüssigkeiten (Getränke, Gels, Zahnpasta, Cremes) zugelassen. Die einzelnen Behälter dürfen nicht mehr als 100 ml fassen. Diese müssen in einem durchsichtigen wiederverschließbaren Plastikbeutel (z.B Gefrierbeutel) mit 1 Liter Volumen transportiert werden.

Zugelassen sind weiterhin Babynahrung und Medikamente. Eventuell müssen Sie die Notwendigkeit der Medikamente Glaubwürdig machen (Ärztliches Attest).


Folgende Gegenstände dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden:

  • Explosionsstoffe
  • Entzündliche Stoffe und Flüssigkeiten
  • Gase, Druckbehälter
  • Ätzende Stoffe
  • Gifte
  • Oxidierendes Material
  • Sonstige gefährlich Güter (z.B. magnetisches Material)

Die aktuellen Regelungen und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Luftfahrt-Bundesamt (LBA).


Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Januar 2009.